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BGH, 22.05.1951 - V Blw 23/51 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54
Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht
Der erkennende Senat hat in seinem Beschluss vom 22. Mai 1951 (V BLw 23/51 RechtdLandw 1951, 252) ausgeführt, eine ihrer Art nach schlechthin unanfechtbare Beschwerdeentscheidung werde nicht dadurch der Rechtsbeschwerde zugänglich, dass das Beschwerdegericht sie zugelassen habe (vgl. auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1951, V BLw 63/50). - BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50
Unwirksame Zulassung der Revision
In Landwirtschaftssachen hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluss vom 22. Mai 1951 - V BLw 23/51 - zu § 2 LVR entschieden, dass eine ihrer Art nach unanfechtbare Entscheidung nicht dadurch der Rechtsbeschwerde zugänglich werde, dass das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen habe. - BGH, 15.12.1960 - KVR 2/60
Ablehnung der Beiladung zum Kartellverwaltungsverfahren
Ob diese Voraussetzung vorlag, hat der V. Senat selbständig geprüft (vgl. dazu BGHZ 14, 381, 304; Beschluß des V. Senats vom 22. Mai 1951 - V BLw 23/51 - RdL 1951, 252).
- BGH, 18.01.1955 - V ZB 39/54
Rechtsbeschwerde in Bodenreformsachen
Ebenso wie eine unanfechtbare Entscheidung nicht dadurch der Revision zugänglich wird, daß das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat (OGHZ 1, 296), kann auch gegen eine ihrer Art nach unanfechtbare Entscheidung die Rechtsbeschwerde nicht dadurch ermöglicht werden, daß das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Mai 1951 V BLw 23/51 RechtdLandw 1951, 252 Nr. 50). - BGH, 08.01.1959 - III ZR 6/58
Rechtsmittel
In Landwirtschaftssachen hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 22. Mai 1951 - V BLw 23/51 - (LM, Nr. 1 zu § 2 LVR) entschieden, daß eine ihrer Art nach unanfechtbare Entscheidung nicht dadurch der Rechtsbeschwerde zugänglich werde, daß das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen habe. - BGH, 30.10.1951 - V BLw 63/50 Durch eine solche besondere Zulassung auf Grund von § 2 Abs. 1 LVR können jedoch nur Rechtsbeschwerde zulässig werden, die allein wegen Nichterreichung der erforderlichen Wertes des Beschwerdegegenstandes von mehr als 6.000 DM nicht zulässig sein würden (Beschl. des erkennenden Senats vom 22.5.1951, V BLw 23/51; RechtLandw 195, 252).
- BGH, 15.01.1952 - V BLw 5/51
Rechtsmittel
Um eine ihrer Art noch unanfechtbare Entscheidung handelt es sich bei dem angefochtenen Beschluss nicht, bei der die Zulassung der Rechtsbeschwerde unwirksam sein würde (vgl. Beschl des erkennenden Senats vom 22.5.1951, V BLw 23/51; RechtdLandw 1951, 252 Nr. 50).